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   VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18.A   

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VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18.A (https://dejure.org/2018,16990)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13.06.2018 - 7 L 646/18.A (https://dejure.org/2018,16990)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 7 L 646/18.A (https://dejure.org/2018,16990)
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  • VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 645/18

    Vorläufiger Rechtsschutz in Fällen der Einreiseverweigerung in Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Für die vom Antragsteller im Parallelverfahren VG 7 L 645/18.A ausdrücklich angeregte Rückübertragung auf die Kammer bestand kein Anlass, da die Rechtssache entgegen der Einschätzung des Antragstellers aus den nachfolgenden Erwägungen keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Einzelrichterin auch nicht von der Rechtsprechung der Kammer abweicht, vgl. § 76 Abs. 4 S. 2 AsylG.

    Ernstliche Zweifel an dieser Einschätzung sind mit der Antragsbegründung im Parallelverfahren VG 7 L 645/18.A, die sich größtenteils auf die wörtliche Wiedergabe eines Teils der Anhörungsniederschrift beschränkt und hierzu geltend macht, der Antragsteller sei als Zugehöriger einer ethnischen Minderheit aufgrund beruflicher Tätigkeit verfolgt, im Falle der Rückkehr bestehe Lebensgefahr, bereits nicht aufgezeigt und auch im Übrigen nicht ersichtlich.

    Soweit der Antragsteller in der Antragsbegründung des vorliegenden Verfahrens wie auch des Parallelverfahrens VG 7 L 645/18.A grundsätzliche Bedenken an der Vollständigkeit der vom Bundesamt dort vorgelegten elektronischen Akte äußert, und hierzu bemängelt, auch in seinem Falle gebe es im Inhaltsverzeichnis zu den aufgestellten Dokumenten nicht nachvollziehbare Chiffren, es fehlten die Maris-Postmappen, es sei nicht erkennbar, was es mit im einzelnen aufgeführten Strichcodes auf sich habe, die Chronologie der aneinandergereihten Schwarzweißkopien von Aktenteilen sei nicht nachvollziehbar, sind damit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides des Bundesamtes ersichtlich nicht dargetan.

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Für jeden einzelnen dieser Streitgegenstand ist eine Begründung der Offensichtlichkeitsentscheidung erforderlich und es müssen die Entscheidungen zu jedem einzelnen Streitgegenstand auf einer hinreichend verlässlichen Grundlage beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 -, juris dort Rn. 25).

    Soweit der Antragsteller die Gefahr einer ernsthaften Schadens in Form von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch einen Akteur im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 3c AsylG geltend macht, ergibt sich bereits aus der Widersprüchlichkeit und fehlenden Substantiierung seines Vorbringens zum Verfolgungsschicksal, dass das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2018, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20. Dezember 2011, S. 9) ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. zu diesen Maßstäben zuletzt BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20 ff.; vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris, dort Rn. 19f., 32 m. w. N.).

    Die für den Flüchtlingsschutz geltenden unionsrechtlichen Vorgaben einschließlich des Prognosemaßstabes sind auf den subsidiären Schutz ebenfalls anzuwenden, d.h. es gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 18, 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Asylbegehren dann offensichtlich unbegründet, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen ist das Asylbegehren offensichtlich unbegründet, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft erweist (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20. Dezember 2011, S. 9) ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. zu diesen Maßstäben zuletzt BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20 ff.; vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris, dort Rn. 19f., 32 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Asylberechtigt ist jeder schutzbedürftige Ausländer, der unter Anführung genauer Einzelheiten glaubhaft macht, in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt bzw. in dem er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wegen seiner Rasse, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, seiner politischen Überzeugung oder anderen für ihn unverfügbaren Merkmalen (sog. asylerheblichen Merkmalen) gezielt staatlichen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit ausgesetzt zu sein, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86ua -, BVerfGE 80, 315 ff.).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betreffende unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildert, der geeignet ist, den von ihm geltend gemachten Anspruch zu tragen; bei erheblichen Widersprüchen kann ihm nur geglaubt werden, wenn er diese überzeugend auflöst (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 15 sowie vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Asylbegehren dann offensichtlich unbegründet, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betreffende unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildert, der geeignet ist, den von ihm geltend gemachten Anspruch zu tragen; bei erheblichen Widersprüchen kann ihm nur geglaubt werden, wenn er diese überzeugend auflöst (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 15 sowie vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - 3 A 2496/07

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines srilankischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.06.2018 - 7 L 646/18
    Ernstliche Zweifel an diesen Annahmen als solchen sind vom Antragsteller nicht vorgetragen und auch unter Berücksichtigung aktuellerer Erkenntnisse (vgl. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 16. Dezember 2017, S. 6 ff.; Bundesamt für Fremdenwesen der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation vom 24. Mai 2018, S. 8 ff.) und aktueller Rechtsprechung nicht ersichtlich (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2016 - A 10 S 322/12 -, juris Rn. 48 ff. zur Gruppenverfolgung, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. August 2015 - 3 A 2496/07.A - juris, Rn. 63 ff. zur Gruppenverfolgung sowie 169 ff. zu Individualverfolgung; VG München, Beschluss vom 10. April 2017 - M 17 S 17.36218 -, juris Rn. 22 ff. sowie das vom Antragsteller eingereichte Urteil des VG Freiburg vom 24. Oktober 2017 - A 4 K 2896/17 -).
  • VG München, 10.04.2017 - M 17 S 17.36218

    Tamilen sind in Sri Lanka keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt

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